ECHTES HANDWERK.
Wir geben Folien ein neues Zuhause.
TEAMWORK.
Zusammenhalt wird hier gelebt.
GUTES DESIGN.
Für Ihre Aufgabe geben wir alles!
DRUCKSACHEN
in ihrer schönsten Form.
WEBSEITEN.
Design, Hosting und Wartung.
DRUCK UND PAPIER.
Jedes Motiv erzählt seine eigene Geschichte.
INDIVIDUELL.
Genau wie wir.
TEAMGEIST-GRÜN.
Und was ist Ihre Lieblingsfarbe?
CAR-WRAPPING.
Wenn der Lack eine neue Farbe erhält.
GANZ SCHNITTIG.
Dynamisch mit Streifen.
FARBEN WIRKEN.
Das setzen wir gezielt für Sie ein.
SICHTSCHUTZ.
Dezent, mit Durchsicht.

WIRKSAME WERBUNG, DIE IM KOPF BLEIBT.
Für Unternehmen aus dem regionalen Mittelstand.
Sie benötigen ein werbewirksames Erscheinungsbild für Ihr Unternehmen, ein Corporate Design oder Relaunch? Briefbogen, Visitenkarten, Präsentationsmappen, Imagebroschüren, Blocks und andere Drucksachen sollen in diesem Layout gestaltet und gedruckt werden? Fahrzeuge, Schilder, Schaufenster und Leuchtwerbeanlagen dürfen bei Ihrem professionellen Marktauftritt nicht fehlen und sollen Ihre Kunden begeistern?
Auf 500 m² gestalten wir kreativ und drucken digital auf verschiedenen Papieren und Folien.
In unserer Werkstatt mit beheizter Beschriftungshalle werden Folien geplottet und verarbeitet, Montagen vorbereitet sowie Fahrzeuge, Schilder, Leuchtwerbeanlagen und mehr mittels Folie oder Digitaldruck beschriftet.
UNTERNEHMEN, DIE UNS VERTRAUEN.

LEISTUNGEN
GESTALTUNG
Layout-Konzeption und Signet-Entwicklung, Werbeanzeigen, Internetpräsentationen…
Alles fängt mit einer Idee an:
Gemeinsam mit Ihnen setzen wir diese kreativ um und erstellen das Layout für Ihre Werbemittel, von der Visitenkarte bis zur großflächigen Werbebeschriftung.
Ob edel und dezent oder auffällig und schrill – für Ihr Vorhaben finden wir das richtige Layout, damit Sie Ihre Zielgruppe erreichen und erfolgreich werben.
DRUCKSACHEN
Geschäftsausstattungen, Flyer, Präsentationsmappen, Plakate, Broschüren…
Papier in seiner schönsten Form:
Individuell bedruckt mit Ihrer Werbebotschaft! Kleine Auflagen im Digitaldruck oder größere im Offsetdruck liefern wir zeitnah und flexibel.
Dabei entscheiden Sie selbst, welches Format Ihre Drucksache haben wird, welches Papier (Bilderdruckpapier, Naturpapier, Feinstpapier etc.) wir verwenden und wie die Veredelung (Lackierung, Prägung, Stanzung) aussieht.
WERBETECHNIK
Fahrzeug- und Schaufensterbeschriftungen, Werbeschilder, Messestände, Aufkleber…
Machen Sie auf sich aufmerksam!
Vom Aufkleber bis zur Schaufenstergestaltung über Fahrzeugbeschriftungen, Werbeschilder, Banner, Folienschriften und mehr… Unsere gut ausgebildeten Werbetechniker sind motiviert und flexibel.
In unserer beheizten Werkhalle beschriften wir zu jeder Jahreszeit.
BEWERTUNGEN

Matthias Honsalek, Stadtwerke Bad Driburg
Von Anfang an war diese Beziehung geprägt von höchster Kompetenz und Freundlichkeit. In den letzten Jahren haben wir verschiedenste Arten von Aufträgen an die Teamgeist Werbung GmbH erteilt. Diese wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass das kreative Team sehr schnell bei der Bearbeitung der Aufträge ist und sich durch beste Erreichbarkeit und unkomplizierte Kommunikationswege auszeichnet; eine klare Empfehlung für jegliche Art von Werbeaktivitäten. Eine gute Beziehung hilft jedem Einzelnen sich weiterzuentwickeln. Sie stärkt unseren Körper und unseren Geist und erlaubt es uns, dass wir über uns selbst hinauswachsen. So wollen wir auch weiterhin in diese Beziehung investieren und wünschen dem gesamten Team der alles erdenklich Gute für die Zukunft. Bleibt so wie ihr seid, dann wird eurem Erfolg nichts im Wege stehen.

Philipp Frahmke, AFC Frahmke
Teamgeist Werbung GmbH ist mein Partner, weil ich der Meinung bin, dass dieses Unternehmen wahnsinnig innovativ, kontaktfreudig, hilfsbereit und spontan ist. Die Mitarbeiter haben bei der Erzählung einer Idee ein Bild vor Augen wie man es umsetzen kann und dass finde ich unterscheidet dieses Unternehmen sehr deutlich von anderen. Ich empfehle Teamgeist Werbung GmbH in allen Bereichen und habe in diesem Zusammenhang auch schon neue Kundenbeziehungen entstehen lassen. Ich wünsche mir einfach, dass dieses Unternehmen mit Spaß und Freude an der Arbeit noch lange so weitermacht.

Benedikt Goeken, Goeken backen
Teamgeist Werbung und Goeken backen, das gehört einfach zusammen! Ich persönlich mag die Stimmung im Hause, immer gut drauf, immer ein offenes Ohr und im Sommer immer alle Türen und Tore offen und jeder ist herzlich willkommen! Mit der jahrelangen Erfahrung und dem bunt gemischten Team, erzielen sie aus jeder Herausforderung das beste Ergebnis. Egal was wir brauchen, Teamgeist setzt es um!

Stephan Kunstein, OfenZentrum NRW
An Teamgeist Werbung schätze ich die professionelle Arbeit und die nette offene Art. Zusammen haben wir alles entwickelt und erweitert. Gerne empfehle ich das Unternehmen weiter. Sie sind seriös, haben gute Ideen und immer ein offenes Ohr und Lösungen parat. Man fühlt sich verstanden und erreicht gemeinsam jedes Ziel.

Michael Micus, AMD
9 Jahre Teamgeist bedeuten für mich: 9 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit, 9 Jahre immer eine gute Idee auf Lager, 9 Jahre fühlen wir uns gut aufgehoben, 9 Jahre passende Lösungen für jedes Problem, 9 Jahre immer mit guter Laune empfangen, 9 Jahre kreative Werbung, 9 Jahre immer spontan für uns da, 9 Jahre zusammen Visionen entworfen, 9 Jahre Lösungen - auch wenn die Idee noch so verrückt ist. Das sind 9 gute Gründe und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Teamgeist in den nächsten Jahren.

Bernd Plückebaum, Malermeister AHLE GmbH
Bei Teamgeist Werbung bestelle ich besonders gerne da ich weiß, dass die Dinge so sind wie ich sie mir vorgestellt habe. Die freundliche Art und Weise des Kundenkontakts schätze ich sehr. Ich empfehle Teamgeist Werbung gerne weiter, da man auf dieses Unternehmen immer zählen kann. Auf Termine und guten Ideen für Werbematerialien kann man sich hier vollkommen verlassen.

Uwe Meyer, Raiffeisen Westfalen Mitte eG
Bei meinem ersten Kontakt mit Teamgeist Werbung, ist mir direkt das junge, dynamische und sehr freundliche Team aufgefallen. Alle Mitarbeiter haben eine offen und ehrlich Art. Unsere Wünsche und Anregungen wurden immer sehr schnell und fachlich top umgesetzt. Auch wenn es mal Änderungswünsche gab, wurden dies sofort erledigt. Wer eine Werbeagentur sucht, die kompetente Mitarbeiter hat, schnell und gut Wünsche und Anregungen umsetzt, der ist bei Teamgeist Werbung genau richtig.

Stefan Fischer, Sparkasse Höxter
Die Zusammenarbeit mit Teamgeist Werbung ist stets unkompliziert, kreativ und auf Augenhöhe. Von uns angelieferte Ideen und Grobkonzepte werden schnell verfeinert und weiterentwickelt. Ein junges und dynamisches Team mit dem der Kontakt immer sehr freundschaftlich und professionell abläuft. Für die Zukunft wünschen wir Teamgeist Werbung, dass sie so bleiben wie sie sind. Immer mit Spaß an der Arbeit, denn diesen Spaß merkt man ihnen allen an.
TEAM

Verena Mikus
Geschäftsführung
Fon 0 52 53 / 933 988-1
mikus@teamgeist-werbung.de

Martina Kirschbaum
Mediengestaltung
Fon 0 52 53 / 933 988-2
kirschbaum@teamgeist-werbung.de

Laura Tomaszewski
Mediengestaltung
Fon 0 52 53 / 933 988-3
tomaszewski@teamgeist-werbung.de

Noah Schäfers
Werbetechnik
Fon 0 52 53 / 933 988-5
werbetechnik@teamgeist-werbung.de

Oliver Peters
Werbetechnik
Fon 0 52 53 / 933 988-5
werbetechnik@teamgeist-werbung.de

Melanie Peters
Baby-Pause ♥
KONTAKT
Teamgeist Werbung GmbH
Am Siedlerplatz 1
33014 Bad Driburg
Fon: 0 52 53 / 933 988-0
info@teamgeist-werbung.de
www.teamgeist-werbung.de

Angaben gemäß § 5 TMG:
Teamgeist Werbung GmbH
Am Siedlerplatz 1
33014 Bad Driburg
Fon: 0 52 53 . 933 988-0
info@teamgeist-werbung.de
Öffnungszeiten Montag – Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr + 13.30 – 17.00 Uhr
Geschäftsführerin: Verena Mikus
Registergericht: AG Paderborn
Registernummer: HRB 9569
USt-IdNr.: DE268552360
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Verena Mikus (Anschrift wie oben)
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Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@teamgeist-werbung.de
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I. Geltung Für die Geschäftsbeziehungen sowie für alle künftigen Geschäfte zwischen teamgeist WERBUNG GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) und den Bestellern (im Folgenden: Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Abweichungen in den Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Abweichende Regelungen bedürfen gleichfalls der Schriftform.
II. Preise 1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Maßgebend sind die in der Auftragbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk. Kosten der Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten trägt der Auftraggeber, es sei denn, dies ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung anders deklariert. 2. Nachträglich, d. h. nach der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrags werden gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Probeandrucke, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. 3. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden gesondert berechnet. 4. Bei Werbemitteln, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind folgende Leistungen im Preis nicht enthalten: Gerüststellung bzw. Hebezeuge, Arbeitsbühnen, sowie etwaige Leistungen anderer Gewerke, z.B. Maurer- und Verputzarbeiten, Betonfundamente. 5. Stellt der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss fest, dass ihm die versprochene Leistung aus technischen Gründen unmöglich ist, hat er das Recht, schadenersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand zu informieren.
III. Zahlung 1. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. 2. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangen. 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben bestehen. 4. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen, auch bei einem späteren Zeitpunkt begründete Bedenken, so kann der Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrags von einer Vorauszahlung oder ausreichenden Sicherheitsleistung abhängig machen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach entsprechender Aufforderung weder eine Vorauszahlung noch eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt. 5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung 1. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, außer die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wann der Auftraggeber in Annahmeverzug ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Sache auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug ist. Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Liefertermin aus betrieblichen Gründen nicht einhalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Abzüge vom vereinbarten Kaufpreis durch den Auftraggeber sind grundsätzlich nicht gestattet. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigten den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 3. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Lieferung bzw. Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse. 4. Jede Warensendung, die eine äußerliche Beschädigung aufweist, ist vom Auftraggeber nur unter Feststellung dieser Beschädigung gegenüber der Transportperson anzunehmen. Bei Unterlassen dieser schriftlichen Feststellung erlöschen etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
V. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 2. Bei Verträgen mit Kaufleuten gilt folgendes: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit in Höhe des Rechnungsbetrags an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Forderung bei Zahlungsverzug des Auftraggebers selbst einzuziehen. Spätestens im Fall des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung gegenüber dem Auftragnehmer zu benennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheit dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. Bei Be- und Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf ein Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Ware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen, Gewährleistungen 1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- oder Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druck- oder Fertigungsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dieses gilt ebenso für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 2. Offensichtliche und versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 3. Bei Vorliegen von Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. 4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Andrucke oder Digitalproofs) und dem Endprodukt. Farbabweichungen zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Auftraggebers, zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder Pantone können vorkommen. Der Auftragnehmer versucht, die Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium und Finish können jedoch Abweichungen und Toleranzen auftreten. Diese Abweichungen gelten hier ausdrücklich nicht als Mangel. Grundlage für die Druckqualität ist der vorher gefertigte Andruck des Druckmotives. Verzichtet der Auftraggeber auf das Aushändigen eines Andruckes, akzeptiert er hiermit die Qualität des Aufdruckes und kann die gelieferte Ware – bei Abweichungen in Toleranzbereichen bzgl. der Qualität des Aufdruckes nicht reklamieren. 6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. 7. Den Auftragnehmer trifft keine Prüfungspflicht für Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. 8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Bei Fahnen und Aufklebern kann eine Mehrlieferung von 10 % (mindestens jedoch 1 Stück) aus produktionstechnischen Gründen unumgänglich sein.
VII. Haftung 1. Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten oder wesentlichen Vertragspflichten. 2. Die Haftung des Auftragnehmers wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen des Absatzes 1 unberührt. 3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projekt- und Werbemaßnahmen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere die des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und sonstiger spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen frei. 4. Erachtet der Auftragnehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. 5. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc..
VIII. Urheber- und Eigentumsrechte 1. Der Auftragnehmer behält sich die Rechte an den von ihm im Kundenauftrag erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Skizzen, Fotos, Filmen, Bild- und Textmarken, Layouts und dergleichen vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht zustande gekommen ist. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. 2. Reproduktionen, Stanzformen, Druckplatten und Filme sowie sonstige vom Auftragnehmer zur Erledigung des Auftrages erstellte Daten stehen auch bei Zahlung von Anteilskosten im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht verpflichtet, Zwischenerzeugnisse, wie z.B. Daten oder Druckplatten etc., die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden, herauszugeben. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers Exemplare des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung nach Abschluss der Produktion als Muster an Dritte zu senden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, an geeigneter Stelle auf den Vertragserzeugnissen einen Herstellernachweis, z.B. in Form einer Internetadresse anzubringen.
IX. Datenschutz und Archivierung 1. Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Auftragnehmer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers folgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG). Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs. 2. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Januar 2010